Inkasso Service Burger-Schurig

Inkasso

Unsere Tätigkeit im Bereich Inkasso umfasst folgende Phasen:

Phase 1:

Die außergerichtliche Mahnung Die Forderung ist kaufmännisch angemahnt und damit notleidend geworden. Im Regelfall wird hier der Inkassoauftrag erteilt. Es wird zunächst schriftlich und telefonisch angemahnt.


Phase 2:

Es wird die Zahlungsfähigkeit bzw. der Bonitätsstatus überprüft.


Phase 3:

Einleitung des gerichtlichen Mahnverfahrens. Es wird ein Mahnbescheid beantragt und das Klageverfahren eingeleitet.


Phase 4:

Nach Erhalt eines rechtskräftigen Titels wird die Zwangsvollstreckung durchgeführt (z.B. Lohn-/ Gehaltspfändung, Kontopfändung usw.)


Phase 5:

Erfolglos vollstreckte Forderungen übernehmen wir für Sie in unser Überwachungsverfahren und zwar bis zu 30 Jahren. Die Erfahrung hat gezeigt, dass sich die finanzielle Lage der Schuldner im Laufe der Zeit verbessern kann.